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23.02.2015
Spielpan 2015
Hallo Zusammen, Am heutigen 23. Februar 2015 wurde auf der ISH-NRIV (www.ish-nriv.de) der vorläufige Spielplan veröffentlicht. Die Vereine haben ab heute die Möglichkeit (gemäß ISH-NRIV-News vom 23.02.2015) Spielverlegungen nach § 29 WKO unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte zu beantragen. Wichtig: Eventuelle Änderungen bzw. Spielterminänderungen sind nur möglich, wenn der Antrag auf Spielterminänderung inklusive Einverständniserklärung der Gastmannschaft in der Zeit von Dienstag, 24.02.2015 bis spätestens Dienstag, 03.03.2015, (formlos) per E-Mail beim 2. Vorsitzenden Sebastian Müller (E-Mail: sebastian.mueller@ish-nriv.de) eingeht. In der Betreffzeile der E-Mail muss unbedingt die Spielbegegnung aufgeführt sein, damit eine problemlose Zuordnung und Bearbeitung erfolgen kann. Die nachfolgenden Voraussetzungen sind bei einer Verlegung unabdingbar und müssen vollständig eingehalten werden: Anträge zur Spielterminänderungen können nur von den Geschäftsstellen der betreffenden Vereine gestellt werden. Anträge von unbefugten oder unbekannten Personen werden nicht bearbeitet. Bei einer Spielverlegung müssen die kompletten Daten des betreffenden Spiels angegeben werden (Datum, Uhrzeit, Liga, Heim- & Gastmannschaft, sowie die Spielstätte). Für jede Spielterminänderung muss ein neuer Termin angegeben werden, an dem beide Mannschaften spielfrei haben. Mit der Angabe des neuen Termins bestätigt der Heimverein nachweislich die Verfügbarkeit der angegebenen Spielstätte. Für jede Spielterminänderung muss das schriftliche Einverständnis der anderen Mannschaft beigefügt werden (Ausnahme nur mit beigefügtem Nachweis von Höherer Gewalt). Bei Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen ist jede Spielterminänderung gebührenfrei! Wir appellieren ausdrücklich an alle Vereine, eventuelle Anfragen von anderen Vereinen sofort zu prüfen und dem anfragenden Verein auf jeden Fall unverzüglich und fristgerecht eine Antwort zukommen zu lassen (auch bei Ablehnung). Wenn eine Verlegung für den angefragten Verein irgendwie machbar ist, dann zeigt Euch bitte kollegial und helft. Verspätet eingehende (nach dem 03.03.2015) und/oder unvollständige Anträge auf Spielterminänderung(en) können nicht berücksichtigt werden! Wenn ein Verein keine bzw. nicht genug Hallentermine oder diese zu spät gemeldet hat, wird das Fehlen einer Spielstätte nicht als Höhere Gewalt angesehen und geht somit zu Lasten des betreffenden Vereines. Die vorstehenden Bestimmungen stellen sicher, dass grundsätzlich keine Probleme mit dem Spielplan auftreten, und es keine unerwarteten Spielverlegungen gibt. Mit Ausnahme von Höherer Gewalt verfügt jeder Verein damit über eine Planungssicherheit für die gesamte Saison.

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